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Besitz oder Eigentum? Warum dieser Unterschied zählt…

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Vor einigen Jahren hatte ich eine kleine, aber interessante Diskussion mit einem Bekannten aus Leipzig. Es ging um ein Thema, das im Alltag oft synonym verwendet wird, aber rechtlich einen erheblichen Unterschied macht: Besitz und Eigentum.

Mein Gegenüber meinte:

„Das ist doch das Gleiche – wer etwas besitzt, dem gehört es.“

Als Grieche – vielleicht auch durch die sprachliche Klarheit im Griechischen oder einfach durch das tägliche Leben – war ich da anderer Meinung. Und um es gleich vorwegzunehmen: Besitz und Eigentum sind nicht dasselbe. Dieser Unterschied ist nicht nur juristisch relevant, sondern betrifft auch alltägliche Situationen.


Was ist Eigentum?

Eigentum bedeutet: Ich darf über eine Sache frei verfügen – verkaufen, verschenken, zerstören, umbauen. Ich bin laut Gesetz die rechtmässige Eigentümerin oder der Eigentümer.

Im BGB (§ 903) heisst es:

„Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren.“


Was ist Besitz?

Besitz dagegen bedeutet: Ich habe die tatsächliche Kontrolle über eine Sache – ich nutze sie, halte sie in der Hand, wohne darin oder verwahre sie. Aber das bedeutet nicht automatisch, dass sie mir gehört.

Im BGB (§ 854) heisst es dazu:

„Der Besitz einer Sache wird durch die Erlangung der tatsächlichen Gewalt über die Sache erworben.“


Ein einfaches Beispiel: Die Mietwohnung

Ich brachte damals folgendes Beispiel:

Ich wohne in einer Wohnung zur Miete.
Ich besitze die Wohnung – im Sinne von: ich wohne drin, habe die Schlüssel, entscheide, wer rein darf.
Aber ich bin nicht der Eigentümer – das ist die Vermieterin oder der Vermieter.

Dieses Beispiel brachte mein Gegenüber damals zum Nachdenken. Denn es zeigt klar: Besitz kann bestehen, ohne dass Eigentum vorliegt.


Weitere Beispiele aus dem Alltag

  • Autoverleih: Wenn ich ein Mietauto fahre, besitze ich es während der Mietdauer, aber gehören tut es der Autovermietung.
  • Diebstahl: Auch ein Dieb wird rechtlich zum „Besitzer“ einer Sache – aber ganz sicher nicht zum Eigentümer.
  • Leihgeräte in der IT: Gerade in der IT-Branche arbeiten viele mit Geräten, die zwar auf dem Schreibtisch stehen, aber einer Firma gehören.

Warum ist der Unterschied wichtig?

Die Unterscheidung zwischen Besitz und Eigentum spielt eine Rolle:

  • bei Mietverträgen, Leasing, Pfändungen
  • im Strafrecht (z. B. bei Diebstahl)
  • im IT-Bereich (z. B. bei Lizenzmodellen, Hosting oder Gerätebereitstellung)

Fazit: Ein kleiner Unterschied mit grosser Wirkung

Es mag im Alltag oft nicht auffallen – aber in vielen Situationen ist es entscheidend, zu wissen, ob man etwas besitzt oder etwas gehört. Die Sprache – sei es im Deutschen oder Griechischen – bietet für diese Unterschiede die passenden Begriffe. Es lohnt sich, sie bewusst zu verwenden.

G. Laftsis